Content Creation
KI in der Unternehmenskommunikation: Was seit dem AI Act wirklich gekennzeichnet werden muss
Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 Abs. 4 des EU AI Act für KI-generierte Inhalte. Was das für Corporate Video, Voiceover und Bildmaterial in der Praxis bedeutet.
Seit dem 2. August 2026 ist Art. 50 Abs. 4 des EU AI Act scharf geschaltet: Inhalte, die täuschend echt wirkende Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse zeigen und mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden, müssen als solche erkennbar gekennzeichnet werden. Für Unternehmenskommunikation heißt das konkret: Wer KI-Voiceover, synthetische Sprecher oder generierte B-Roll in Corporate Video einsetzt, braucht jetzt ein Verfahren dafür — nicht irgendwann, sondern ab sofort.
Was die Pflicht auslöst — und was nicht
Die Kennzeichnungspflicht ist enger gefasst, als viele annehmen. Sie greift bei Inhalten, die real wirkende Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen. Offensichtlich künstlerische oder illustrative Grafiken — ein stilisiertes Icon, ein erkennbar gezeichnetes Diagramm — fallen in der Regel nicht darunter. Die Einschätzung ist damit keine reine Ja-Nein-Frage zur Technik, sondern eine inhaltliche pro Bild oder Clip.
Die drei Fälle, die in der Praxis am häufigsten übersehen werden
- KI-Voiceover mit einer Stimme, die real klingt — auch wenn kein Gesicht dazu gezeigt wird, kann eine täuschend echte Stimme kennzeichnungspflichtig sein.
- Synthetisch nachbearbeitete Aufnahmen realer Personen — etwa KI-gestützte Anpassung von Mimik oder Lippensynchronität in Übersetzungen.
- Generierte B-Roll, die wie echtes Filmmaterial wirkt — ein KI-Bild einer "typischen Produktionshalle" fällt anders unter die Regel als ein erkennbar stilisiertes Rendering.
Praktikable Grundregel
Wer sich fragt, ob ein Zuschauer den Unterschied zwischen echt und KI-generiert erkennen würde, wenn er nicht darauf hingewiesen wird — und die Antwort "nein" lautet — sollte kennzeichnen. Im Zweifel ist ein Label, das nicht zwingend nötig gewesen wäre, das kleinere Risiko als ein fehlendes Label, das nötig gewesen wäre.
| Einsatz | Kennzeichnung meist nötig | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| KI-Stimme für Erklärvideo | Ja | Synthetische Sprecherstimme statt Studioaufnahme |
| Automatische Untertitel | Nein | Reine Texttranskription, keine Bild-/Tondarstellung |
| KI-generiertes Hintergrundbild | Kommt auf den Realismus an | Fotorealistisches Büro vs. erkennbar stilisierte Illustration |
| KI-gestützter Rohschnitt | Nein | KI wählt Takes vor, Endergebnis bleibt reales Filmmaterial |
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, auf KI in der Content-Produktion zu verzichten — sie verlangt lediglich ein Verfahren, das bei jedem Asset kurz entscheidet: real, KI-unterstützt oder vollständig generiert. Wer dieses Verfahren jetzt einführt, muss es nicht unter Zeitdruck nachrüsten, wenn die erste Anfrage einer Aufsichtsbehörde oder eines Journalisten kommt.